Laufreglement

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Mit der Einzahlung des Startgeldes werden die Bestimmungen des Rheinfall-Laufes akzeptiert.

Reglementarische Grundlagen
Der SLV ist der Fachverband für Leichtathletik und damit auch für den Laufsport in der Schweiz. Der Lauf untersteht dem Patronat und dem Regelwesen des SLV und des Internationalen Leichtathletikverbandes IAAF sowie den Reglementen von Swiss Olympic. Mit der Einzahlung des Startgeldes akzeptieren die Teilnehmer/-innen vorbehaltslos die Bestimmungen dieser Reglemente und das vorliegende Laufreglement.
Die Reglemente von SLV und IAAF sind auf der Homepage des SLV www.swissathletics.ch veröffentlicht oder können beim SLV bezogen werden (Telefon 0900 284 538, Fr.2.-/ Minute). Die Vorschriften von Swiss Olympic können unter www.dopinginfo.ch sowie www.swissolympic.ch abgerufen werden.

Dopingkontrollen
Dopingkontrollen sind jederzeit möglich und müssen von den Teilnehmern absolviert werden, unabhängig davon, ob sie eine Wettkampflizenz des SLV besitzen oder nicht. Die Teilnehmer/-innen anerkennen die Durchführung der Kontrollen gemäss Swiss Olympic Vorschriften. Wer die Vorschriften missachtet, wird mindestens vom Lauf disqualifiziert. Weitere Sanktionen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die einschlägigen Vorschriften können auf dem Internet unter www.dopinginfo.ch konsultiert werden. Dort sind auch die Listen der verbotenen Substanzen und Methoden sowie der erlaubten Medikamente abrufbar. Zudem gibt es eine Telefonhotline für Medikamentenauskünfte: 0900 567 587 (Fr. 2.40/Min.).

Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/-innen. Jeder Teilnehmer muss privat gegen Unfall und Haftpflicht versichert sein und nimmt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung am Lauf teil. Der Organisator lehnt jegliche Haftung ab.

Datenschutz, Bild- und Adressrechte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer/-innen einverstanden, dass ihre Personendaten (nur Name, Adresse, Bild) an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, die offiziellen Fotografen, an andere Laufveranstalter und an den Schweizerischen Leichtathletikverband SLV zu Werbe- und Informationszwecken weitergegeben werden dürfen. Damit verbunden ist auch die Zustimmung, Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators verwenden zu dürfen. Der Organisator verpflichtet sich, diese Daten nur mit grösster Zurückhaltung und maximal einmal pro Jahr und Partner weiterzugeben. Teilnehmer/-innen, welche mit der Weitergabe der Personendaten nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, dies dem Organisator bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer/-innen der Veröffentlichung ihres Namens auf der offiziellen Rangliste und deren Verbreitung in gedruckter Form oder via Website des Organisators zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.

Ärztliche Empfehlungen
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, die ärztlichen Empfehlungen gelesen zu haben. Wenn Sie sich in den letzten Tagen vor dem Lauf krank oder fiebrig fühlten, sollten Sie auf die Teilnahme verzichten. Beachten Sie, dass sie vor, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich nehmen. Wenn Sie sich während dem Lauf nicht wohl fühlen (schwere Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starke Schmerzen, usw.), sollten Sie den Lauf unterbrechen oder aufgeben. Insbesondere Männern über 35 Jahren und Frauen über 40 Jahren, sowie Teilnehmer/-innen mit einer Vorgeschichte von Herz-, Kreislauf- oder Lungenerkrankungen oder anderen Risikogruppen wird empfohlen, sich regelmässig ärztlich untersuchen zu lassen.

Körperliche Verfassung
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmer/-innen, dass sie zum Zeitpunkt des Starts gut auf den Lauf vorbereitet und in guter, körperlicher Verfassung sind.

Laufaufgabe, Disqualifikation
Wer den Rheinfall-Lauf vorzeitig beendet und aufgibt, hat seine Startnummer beim nächsten Streckenposten abzugeben, damit der Veranstalter von der Aufgabe Kenntnis hat. Suchaktionen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Veranstalter behält sich vor, Personen mit schlechtem Gesundheitszustand aus dem Rennen zu nehmen und der Sanität zu übergeben. Sanitätsposten und Rennarzt können ebenfalls Läufer vorsorglich aus dem Rennen nehmen. Teilnehmer/-innen, die das Zeitlimit überschreiten, dürfen ebenso aus dem Rennen genommen werden. Als Zeitlimit für den Rheinfall-Lauf und -Stafette gelten: Verpflegung Schloss Laufen (4,9 km) 10.55 Uhr, Badi Dachsen (7,0 km) 11.15 Uhr, Klosterplatz Rheinau (13,5 km) 12.10 Uhr, Klosterplatz 2. Passage (16,3 km) 12.35 Uhr, Zielschluss 13.30 Uhr. Für Run und Walking ist der Zielschluss ebenfalls auf 13.30 Uhr angesetzt.

Grenzübertritt
Der Rheinfall-Lauf führt auf dem Rückweg über Deutsches Gebiet. Die Startnummer gilt als Grenzausweis und ist gut sichtbar auf der Brust zu tragen. Ausser persönlichen Sachen und Proviant dürfen keine Waren mitgeführt werden. Das Kontrollrecht der Grenzorgane beider Länder bleibt vorbehalten. Zuschauer haben einen gültigen Grenzausweis auf sich zu tragen. Visumpflichtige Personen haben sich zwecks Abklärung der Startberechtigung betreffend Grenzübertritt beim Veranstalter vorgängig zu melden.